(Sozialhilfe – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – Einkommenseinsatz – Leistungen der russischen Rentenversicherung – Altersrente, Invalidenrente, Erhöhungsbetrag, DEMO-Leistung – Privilegierung nach § 82 Abs 3 S 3 SGB 12 – Vergleichbarkeit mit privilegierten inländischen Einkommen – Verteilung auf einen angemessenen Zeitraum)
Nichtannahmebeschluss: Versammlungsrechtliche Auflage muss verhältnismäßig, insb angemessen sein – Veranstalter muss auf Unzumutbarkeit der Auflagenerfüllung hinweisen, wenn dies nicht ohne weiteres erkennbar ist – hier: Auflage über Anzahl der aufzubringenden Ordner in Relation zu erwarteter Teilnehmerzahl