(Arbeitslosengeld II – Mehrbedarf nach § 21 Abs 4 SGB 2 – Anforderungen an die Leistungen bzw Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben – Notwendigkeit einer regelförmigen bzw strukturierten Maßnahme – BINS50plus)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Reisevertrag nach dem Geschäftsmodell des so genannten „Dynamic Packaging“: Reiseveranstaltereigenschaft; Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Anzahlung in Höhe von 40 %; Fälligkeit des restlichen Reisepreises 45 Tage vor Reisebeginn; Vereinbarung einer pauschalen Entschädigung für den Fall der Stornierung