(Ernstliche Zweifel an Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus der Veranstaltung von Fahrsicherheitstrainings – Kein Ausschluss der Steuervergünstigung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG für wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb – Unbeachtlichkeit einer Wettbewerbsverzerrung bei wesensimmanenter Benachteiligung)
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: „Blockupy Frankfurt“ (Besetzung der Frankfurter Innenstadt zu Blockadezwecken) und Versammlungsfreiheit – kein Überwiegen der für Erlass der eA sprechenden Gründe im Rahmen der Folgenabwägung
Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof zur Zulässigkeit der Übermittlung von Verkehrsdaten vom Diensteanbieter an den Zessionar einer Entgeltforderung für Telekommunikationsdienstleistungen