Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle fristwahrender Fax-Schriftsätze, an die Kontrolle des Sendeberichts und an die Formulierung organisatorischer Anweisungen des Rechtsanwalts an seine Angestellten
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Misslingen der Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax aufgrund einer technischen Störung des Empfangsgeräts des Gerichts; Ermittlung einer weiteren Telefaxnummer des Gerichts über das Internet