Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsfrist bei Eingang der Berufungsschrift unter der Telefaxnummer eines anderen Gerichts in demselben Gebäudekomplex
Markenbeschwerdeverfahren – “WAXLIGHT” – per Telefax übermittelte Beschwerdeschrift: eine Seite ist nicht zur Akte gelangt – für ausschließlich im behördeninternen Bereich abgespielte Vorgänge trägt der Rechtsmittelführer keine Beweislast – eine dem Unterschriftserfordernis entsprechende fristgerechte Übermittlung der Beschwerdeschrift wird unterstellt – keine Unterscheidungskraft
Markenbeschwerdeverfahren – “Happy Pet/Lucky-Pet” – keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist – Angabe der falschen Faxnummer – keine ordnungsgemäße Ausgangskontrolle – Verschulden des Bevollmächtigten steht dem Verschulden der Partei gleich