Erlass einer einstweiligen Anordnung: Weisungsverstoß (§ 56f Abs 1 S 1 Nr 2 StGB) indiziert nicht ohne weiteres kriminelle Prognose – hier: einstweilige Aussetzung eines Bewährungswiderrufs gem § 56f StGB bzgl Drogendelikten, wobei der Widerruf der Strafaussetzung nach Verstößen gegen eine Weisung zu Urinkontrollen erfolgt war
Sozialgerichtliches Verfahren – Verfahrensfehler – Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen nicht ordnungsgemäßer Benachrichtigung über den Termin zur mündlichen Verhandlung