Erfolgloser Befangenheitsantrag im Verfahren zu Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“ – juris: EpiBevSchG 4) – Themenauswahl für Gedanken- und Erfahrungsaustausch des Gerichts mit Bundesregierung begründet keine Besorgnis der Befangenheit – angeführte Gründe für Besorgnis einer Befangenheit iÜ bereits völlig ungeeignet
Staatliche Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher, Schriftliche Prüfung in der Muttersprache (Prüfungswiederholung), Fehler im Verfahren zur Leistungserhebung (verneint), Bewertungsfehler (verneint), Anspruch auf Neubewertung (verneint)
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