Geschmacksmusterbeschwerdeverfahren – „Aussehen/Erscheinungsbild Dobermann nach Luis Friedrich Dobermann/Apolda (1894)“ – Anmeldung eines Geschmacksmusters – Anwendung des Designgesetzes – das Erscheinungsbild eines Tieres ist untrennbar mit dem Tier als solchem verbunden – ein Tier ist kein Erzeugnis – keine Geschmacksmuster- bzw. Designfähigkeit