Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 1 S 2 GG durch Übertragung des Sorgerechts auf Verfahrenspfleger zwecks Fremdunterbringung eines Kindes, ohne dass das Kindeswohl gefährdet und die Maßnahme verhältnismäßig wäre – Beschwerdebefugnis auch des nicht sorgeberechtigten, jedoch von der Fremdunterbringung betroffenen Vaters – Gegenstandswertfestsetzung auf 4000 Euro bzw 8000 Euro
Frage nach der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nicht grundsätzlich bedeutsam – Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung als Revisionszulassungsgrund
Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen eine Presseberichterstattung: Unterschiedliche Reichweite gegenüber Bildberichterstattung und Wortberichterstattung