Herkunftsland Tansania, alleinstehende junge Mutter, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, Niederlegung, Abgabe der schriftlichen Mitteilung, Evidenzverdikt nicht gegeben, Täuschung über die Staatsangehörigkeit, Widerruf der Falschangaben im Gerichtsverfahren, Pflicht zum Durchentscheiden, Verfolgung durch Ehemann und dessen Familie vorgetragen, Gefahr der Genitalverstümmelung vorgetragen, inländische Fluchtalternative, Corona-/SARS-CoV2-/COVID-19-Pandemie, kein Abschiebungsverbot, unionsrechtswidriger Gleichlauf von Ausreise- und Rechtsbehelfsfrist
Herkunftsland Tansania, alleinstehende junge Mutter, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, Niederlegung, Abgabe der schriftlichen Mitteilung, Evidenzverdikt nicht gegeben, Täuschung über die Staatsangehörigkeit, Widerruf der Falschangaben im Gerichtsverfahren, Pflicht zum Durchentscheiden, Verfolgung durch Ehemann und dessen Familie vorgetragen, Gefahr der Genitalverstümmelung vorgetragen, inländische Fluchtalternative, Corona-/SARS-CoV2-/COVID-19-Pandemie, kein Abschiebungsverbot, unionsrechtswidriger Gleichlauf von Ausreise- und Rechtsbehelfsfrist
Betreuungssache: Erfordernis der persönlichen Anhörung des Betroffenen bei Absehen von der Bestellung eines Betreuers oder der Aufhebung einer Betreuung auf der Grundlage eines psychiatrischen Gutachtens
Betreuungssache: Erfordernis der persönlichen Anhörung des Betroffenen bei Absehen von der Bestellung eines Betreuers oder der Aufhebung einer Betreuung auf der Grundlage eines psychiatrischen Gutachtens
Herkunftsland Nigeria, gesunde und erwerbsfähige Mutter mit Kindern, Sohn geistig behindert, volljährige Tochter, Zwangsprostitution, Rückkehr im Familienverband, innerstaatliche Fluchtalternative, Corona-/SARS-CoV2-/COVID-19-Pandemie, kein Abschiebungsverbot
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung des Schutzes des Verhältnisses zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern gem Art 6 Abs 1 GG bei der Entscheidung über die Person des Betreuers gem § 1897 BGB – hier: Grundrechtsverletzung durch Entlassung der Beschwerdeführerin als Betreuerin ihrer volljährigen Tochter ohne hinreichende Berücksichtigung grundrechtlicher Belange und des ausdrücklichen Wunsches der Betreuten (§ 1897 Abs 5 BGB)