(Antragsrecht des Rechtsanwalts nach § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG – Im Grundsatz keine vorläufige Streitwertfestsetzung in Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit)
Strafverurteilung wegen schweren Kindesmissbrauchs: Absehen von der Anordnung einer Sicherungsverwahrung trotz festgestellten Gefährdungspotentials des Angeklagten