(Sozialhilfe – Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers – nachrangige Zuständigkeit des erstangegangenen Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs 2 S 1 SGB 9 – Anwendbarkeit des § 14 SGB 9 auf vor dem 1.7.2001 begonnene Leistungsfälle – vorrangige örtliche Zuständigkeit eines anderen Rehabilitationsträgers – Einrichtungskette – gewöhnlicher Aufenthalt vor Inkrafttreten des SGB 12 in den neuen Bundesländern)
(Gerichtskostenfreiheit der Bundesagentur für Arbeit als Rechtsträgerin der die Vollstreckung für das Jobcenter betreibenden Stelle – Gerichtskostenfreiheit der Träger der in § 64 Abs 3 S 2 SGB 10 genannten Sozialleistungen)