(Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit – Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach § 30 SGB 8 – Möglichkeit der Eigenvorsorge infolge der Höhe des vereinbarten Honorars – abhängige Beschäftigung – selbstständige Tätigkeit – Abgrenzung)
Sozialgerichtliches Verfahren – Untätigkeitsklage – Nichtbescheidung eines Widerspruchs innerhalb von drei Monaten – Wegfall des Rechtsschutzinteresses – Erlass eines Widerspruchsbescheides