Keine Antragsberechtigung des Trägers, der für einen geschiedenen Ehegatten Sozialleistungen erbringt, auf Abänderung des Wertausgleichs gem. § 51 VersAusglG
(Gerichtskostenbefreiung gem § 64 Abs 3 S 2 Halbs 1 SGB 10 für Träger der Sozialhilfe – Kostentragungspflicht nur bei Verfahren in Erstattungsstreitigkeiten zwischen Sozialleistungsträgern)