Krankenversicherung – elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur – Vereinbarkeit mit Europa- und Verfassungsrecht – Gewährleistung einer angemessenen Datensicherheit – Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht – Überwachung durch die Aufsichtsbehörden – gerichtliche Überprüfbarkeit
Krankenversicherung – elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur – Vereinbarkeit mit Europa- und Verfassungsrecht – Gewährleistung einer angemessenen Datensicherheit – Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht – Überwachung durch die Aufsichtsbehörden – gerichtliche Überprüfbarkeit
(Soziale Pflegeversicherung – Wohngruppenzuschlag – „ambulante“ Versorgungsform iSd § 38a Abs 1 S 1 SGB 11 – Beauftragung mehrerer natürlicher wie auch juristischer Personen in Kombination oder in einem gestuften Verhältnis)