Nichtannahmebeschluss: Insolvenzsicherungsabgabe gem § 10 Abs 1, Abs 3 BetrAVG verfassungsgemäß – keine Verletzung der Berufsfreiheit bzw der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit betroffener Unternehmen – zudem keine Verletzung des Gleichheitssatzes – Beiträge zur Insolvenzsicherung als nichtsteuerliche Abgabe (Sonderabgabe) zulässig – keine Bedenken gegen Rechtsanwendung im Ausgangsverfahren
Verfassungswidrigkeit von § 12 Abs 2 S 1 BWahlG idF vom 17.03.2008 (Erfordernis eines früheren dreimonatigen Aufenthalts im Bundesgebiet für aktive Wahlberechtigung Auslandsdeutscher) – jedoch keine Ungültigkeit der Bundestagswahl 2009 – Anforderungen an die Einschränkung des Grundsatzes der Allgemeinheit der Wahl gem § 38 Abs 1 S 1 GG – Sicherung der Kommunikationsfunktion der Wahl als möglicher Rechtfertigungsgrund für Differenzierung im aktiven Wahlrecht – § 12 Abs 2 S 1 BWahlG zur Sicherung der Kommunikationsfunktion jedoch nicht geeignet – Abweichende Meinung: Senatsentscheidung als überraschende Abweichung von bisheriger stRspr – Mindestmaß an realer Verbindung zu Bundesrepublik als Rechtfertigung der Erforderlichkeit des Voraufenthalts – Verantwortungszusammenhang statt Kommunikationszusammenhang grundlegend für Sinn demokratischer Wahlen – Dilemma der gesetzlichen Typisierungsansätze – Kommunikationszusammenhang als konsistente Rechtfertigung von Wahlrechtsbeschränkungen ungeeignet, historischer Zusammenhang mit Senatsentscheidung zu Ausländerwahlrecht
Gleichheitssatz und Freistellung vom Kammerbeitrag wegen geringen Ertrages oder Gewinnes ausschließlich für Kammermitglieder, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind
Stattgebender Kammerbeschluss: Keine Erhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Kapitalleistungen aus einer Lebensversicherung, bei welcher der Versicherte nach Beendigung seiner Erwerbstätigkeit in die Stellung als Versicherungsnehmer einrückte – hier: Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Beitragserhebung auch auf jenen Teil der Versicherungsleistung, der auf Beiträgen des Betroffenen als Versicherungsnehmer beruhte
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung für Kapitalleistungen aus als Direktversicherung abgeschlossenen Lebensversicherungen, deren Beiträge von einem Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Erwerbstätigkeit unter Einrücken in die Stellung des Versicherungsnehmers eingezahlt wurden
Keine Verfassungswidrigkeit des Selbstbehalts bei der Vergütung von Mineralölsteuer für Betriebe der Landwirtschaft und Forstwirtschaft – Prüfung eines etwaigen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz – Typisierung – Grenzen der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers