Abzugsverbot von Betriebsausgaben bzw Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei Fehlen eines anderen Arbeitsplatzes gem § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG idF vom 19.07.2006 mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar – Wegfall der Abzugsmöglichkeit, soweit die berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 % der gesamten beruflichen Tätigkeit beträgt, verfassungsgemäß – Verpflichtung zu auf den 01.01.2007 zurückwirkender Neuregelung
Zwischen Dach und abgehängten Decken des Obergeschosses existierender Raum als „nicht ausgebauter Dachraum“ – Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung