Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – “Perkolationsfiltersystem” – zur Umdeutung einer Beschwerdeschrift in eine Beitrittserklärung als Nebenintervenient
Der Ablauf der Überstellungsfrist nach der Dublin-III VO begründet den Übergang der Zuständigkeit auf die Bundesrepublik Deutschland für die Prüfung des Asylbegehrens