Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an Grad der Kindeswohlgefährdung zur Rechtfertigung eines Sorgerechtsentzugs – hier: Entzug der elterlichen Sorge ohne hinreichende Begründung einer Kindeswohlgefährdung sowie unzureichender Verhältnismäßigkeitsprüfung verletzt betroffenen Elternteil in Grundrecht aus Art 6 Abs 2 S 1 GG – unzureichende Prüfung der Erforderlichkeit der Maßnahme – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro (Verfassungsbeschwerde) bzw 4000 Euro (eA)
Umgangsverfahren: Konkretisierung des Umgangstitels als Voraussetzung der Ordnungsmittelfestsetzung wegen Zuwiderhandelns; erneute Rechtmäßigkeitsprüfung der Umgangsregelung im Vollstreckungsverfahren
Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde; Umgangspflegschaft als mildestes Mittel bei einer Umgangsvereitelung; Ungeeignetheit einer Maßnahme zur Beseitigung der Kindeswohlgefährdung
Bestimmungen des GenTG (F: 05.04.2008) über die Begriffsbestimmungen „gentechnisch veränderter Organismus“ und „Inverkehrbringen“ (§ 3 Nr 3 u 6 GenTG), über das Standortregister (§ 16a GenTG), über den Umgang mit in Verkehr gebrachten Produkten (§ 16b GenTG)und über die Ansprüche bei Nutzungsbeeinträchtigungen (§ 36a GenTG) mit dem GG vereinbar – umfassende Zuständigkeit des Gesetzgebers zur Regelung des Rechts der Gentechnik aus Art 74 Abs 1 Nr 26 Alt 2 GG – Auftrag zum Schutz der natürliche Lebensgrundlagen – Eignung des Standortregisters, Transparenz herzustellen und die Koexistenz konventioneller, ökologischer und gentechnisch unterstützter Produktionsmethoden sowie die gesellschaftliche Befriedung zu fördern – das private Nachbarrrecht ergänzender Ausgleich widerstreitender Interessen in Fällen, in denen durch den Einsatz von Gentechnik Nutzungsbeeinträchtigung entstehen