Baurecht

Nutzungsuntersagung, Nutzungsänderung von Laden zu Wettbüro

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Baurecht

Erfolglose Klage gegen Nutzungsuntersagung: Genehmigte Nutzung war Laden, betrieben wurde ein Wettbüro

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Verwaltungsrecht

Vorbescheid, Nutzungsänderung zu Wettbüro, Gemengelage, Abgrenzung Vergnügungsstätte zu Schank- und Speisewirtschaft

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Verwaltungsrecht

Erfolglose Zulassung der Berufung: Vorbescheid zu Gunsten eines Wettbüros, wenn eine Gaststätte in der Umgebung sich für das VG als Vergnügungsstätte erwiesen hat

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Baurecht

Nachbarklage, Baugenehmigung für Vier-Familien-Wohnhaus, Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot (verneint), erdrückende Wirkung, Lärmbelästigung wegen Zufahrt und Stellplätzen, Niederschlagswasserbeseitigung

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Baurecht

Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses mit Stellplätzen

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Baurecht

Baugenehmigung, Wohnnutzung, Dorfgebiet, Wohnhaus, Bescheid, Versorgung, Anfechtungsklage, Bebauung, Innenbereich, Bauantrag, Hinterlegung, Wohnbebauung, Mischgebiet, Vorhaben, Kosten des Verfahrens, landwirtschaftliche Nutzung, schriftliche Vereinbarung

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Baurecht

Einordnung als faktisches Dorfgebiet setzt kein bestimmtes prozentuales Mischverhältnis der drei Hauptnutzungsarten des § 5 Abs. 1 Satz 1 BauNVO voraus. Notwendig ist aber wenigstens eine noch aktive landwirtschaftliche Wirtschaftsstelle., Besondere Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe gegenüber Wohnnutzung im Dorfgebiet, § 5 Abs. 1 Satz 2 BauNVO: Die von landwirtschaftlichen Betrieben üblicherweise ausgehenden Beeinträchtigungen sind insoweit gebietstypisch und daher in der Regel von der dort vorhandenen Wohnnutzung hinzunehmen., Die Abstandsregelung für Rinderhaltungen des Bayerischen Arbeitskreises für „Immissionsschutz in der Landwirtschaft“, Kap. 3.3.2, kann zur Orientierung bei der Prüfung, ab wann im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO unzumutbare Geruchsimmissionen einer Rinderhaltung vorliegen, herangezogen werden (BayVGH, B.v. 4.12.2019 – 15 CS 19.2048 – juris Rn. 24)., Die TA Lärm ist auf immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige landwirtschaftliche Anlagen nicht anwendbar (Nr. 1 Abs. 1 Buchst c).

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