(Haftung des Eigentümers nach § 74 AO erfasst auch grundstücksgleiche Rechte – Keine Beschränkung auf körperliche Gegenstände – Haftungsbegründende Interessenparallelität bei gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung – Zulässigkeit des Erlasses eines Haftungsbescheids)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.05.2012 VII R 28/10 – Haftung des Eigentümers nach § 74 AO erfasst auch grundstücksgleiche Rechte – Keine Beschränkung auf körperliche Gegenstände – Haftungsbegründende Interessenparallelität bei gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung – Zulässigkeit des Erlasses eines Haftungsbescheids)
Gewerbsmäßiger Schmuggel und gewerbsmäßige Hinterziehung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben: Voraussetzungen für die Verhängung einer aussetzungsfähigen Freiheitsstrafe trotz Schäden in Millionenhöhe
Europarechtlicher Staatshaftungsanspruch: Mitgliedschaftliche Haftung der Bundesrepublik Deutschland für die unterlassene Umsatzsteuerbefreiung privater Spielhallen hinsichtlich der Gewinne aus dem Betrieb von Glücksspielautomaten – Private Spielhallen