Zu den Nachweisvoraussetzungen für die Ausstellung eines Sportbootführerscheins-Binnen bzw. die Umschreibung eines Befähigungsnachweises nach altem Recht
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität und mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unzureichender Begründung einer Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren – zudem nicht hinreichend substantiierte Begründung der Verfassungsbeschwerde selber (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)