Ablehnung eines eA-Antrags zur Aussetzung verschiedener Vorschriften des Tabakerzeugnisgesetzes (juris: TabakerzG) sowie der Tabakerzeugnisverordnung (juris: TabakerzV) – strenger Prüfungsmaßstab im eA-Verfahren bzgl der Aussetzung einer Norm, mit der zwingende Vorgaben des Unionsrecht umgesetzt werden – hier: besonders schwerer, irreparabler Nachteil nicht hinreichend dargelegt
Arzthaftungsprozess: Unerlässlichkeit eines medizinischen Sachverständigengutachtens zur Ermittlung des medizinischen Standards und zur Einstufung des ärztlichen Fehlverhaltens
Kassenärztliche Vereinigung – Rückforderung von überhöhten Abschlagszahlungen gegenüber Vertragsarzt – keine vorherige sachlich-rechnerische Richtigstellung