Formwechsel einer GmbH in eine GbR: Haftung eines fälschlich im Handelsregister eingetragenen Gesellschafters für die Kosten des von einem Gläubiger der formwechselnden GmbH gegen ihn geführten Rechtsstreits
(Tarifermäßigung gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG für mehrjährige Tätigkeit: Prämie für einen Verbesserungsvorschlag sowie anstelle einer Bonuszahlung gewährte Versorgungsleistungen)