Kein Anspruch auf weitere Betriebseinschränkungen für Flugzeuge der Wirbelschleppenkategorie „Heavy“ auf der Landebahn Nordwest des Flughafens Frankfurt Main
Nichtannahmebeschluss: Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes gegen Bau der Erdgaspipeline „Nord Stream 2“ aufgrund einer Folgenabwägung stellt keine Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 S 1 GG) dar