(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – gesetzliche Unfallversicherung – zivilrechtliche Inanspruchnahme eines haftungsprivilegierten Schädigers auf Aufwendungsersatz gem §§ 110, 111 SGB 7 – Aussetzung des Verfahrens – Nachholung einer notwendigen Beteiligung – keine Ermächtigungsgrundlage – keine Regelungsbefugnis des Unfallversicherungsträgers – feststellender Verwaltungsakt über die Höhe der an den Versicherten erbrachten Leistungen)
Deckungsklage gegen eine private Unfallversicherung auf Todesfallleistung: Beweislast des Versicherers hinsichtlich der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen an der unfallbedingten Gesundheitsschädigung