Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründete Entscheidung über Aufrechterhaltung von Auslieferungshaft verletzt Betroffenen in Freiheitsgrundrecht (Art 2 Abs 2 S 2 GG) – Annahme von Fluchtgefahr durch „weiteres Sichfernhalten“ aufgrund Bestreitens der Zulässigkeit der Auslieferung verfassungsrechtlich bedenklich
Begründetheit des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Abschiebungsandrohung wegen Ungeklärtheit der Einhaltung der Anforderungen der Art. 20 ff. AL 20/95/EU in Ungarn