Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) im Auslieferungsverfahren – Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung bzgl der Haftbedingungen in Ungarn
Abschiebungsandrohung nach Ungarn für dort anerkannte Asylbewerberin – Rechtsschutzbedürfnis für Eilantrag fehlt bei einer abweichend von § 36 Abs. 1 AsylG festgesetzten Ausreisefrist von „30 Tagen nach unanfechtbarem Abschluss des Asylverfahrens“