Erfolgloser Eilantrag eines mittelbar überwiegend in kommunaler Hand liegenden, privatrechtlich organisierten Unternehmens gegen das Kohleausstiegsgesetz – mangelnde Grundrechtsfähigkeit – kein Anlass für eine abweichende Beurteilung der Grundrechtsberechtigung von staatlichen oder gemischtwirtschaftlichen Unternehmen aufgrund von Unionsrecht
Zur Beitreibung nach dem EUBeitrG unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens betreffend “Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Coronavirus COVID-19/SARS-CoV-2” vom 19.03.2020