Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Programm der EZB zum Ankauf von Vermögenswerten des Unternehmenssektors (Corporate Sector Purchase Programme – CSPP) – Verstoß gegen europäisches Primärrecht nicht ausgeschlossen – allerdings teils unstatthafter Beschwerdegegenstand, teils unzureichende Beschwerdebegründung