Nichtannahmebeschluss: Nichtvorlage an den EuGH begründet keinen grundrechtlichen Nachteil, wenn keine Aussicht auf Klärung der unionsrechtlichen Frage im Vorabentscheidungsverfahren (Art 267 Abs 3 AEUV) besteht
Verletzung einer Unionsmarke: Klangliche Ähnlichkeit der Zeichen wegen der Möglichkeit der undeutlichen Aussprache; nachträgliche Umstellung des Vertriebs auf eine fremdsprachliche Internetseite; Neutralisierung der klanglichen Ähnlichkeit durch begriffliche Unterschiede – combit/Commit
Vereinbarkeit der nationalen Milchquote für das Milchwirtschaftsjahr 2013/14 mit Unionsrecht – Keine laufende Anpassung der einzelstaatlichen Milchquoten an die jeweilige Marktsituation