(Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 – Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind ungeachtet der Anrechenbarkeit der Umsatzsteuer auf die Spielbankenabgabe umsatzsteuerpflichtig)
(Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 – Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind ungeachtet der Anrechenbarkeit der Umsatzsteuer auf die Spielbankenabgabe umsatzsteuerpflichtig)
Strafverfahren: Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs bei Verurteilung wegen derselben Tat; Strafvollstreckung bei zur Bewährung ausgesetzter Freiheitsstrafe
Wettbewerbsverstoß: Pflicht zur Durchführung eines neuen Konformitätsbewertungsverfahrens bei Parallelimport eines Medizinprodukts mit CE-Kennzeichnung; Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage; Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung im Hauptsacheverfahren im Wege der Widerklage – Teststreifen zur Blutzuckerkontrolle II