Nichtannahmebeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Verkennung der Vorlagepflicht nach Art 267 Abs 3 AEUV bzgl des Abschlusses von Versicherungsverträgen nach dem sog. „Policenmodell“ (§ 5a Abs 1 S 1 VVG aF) – hier aber: tragfähige Alternativbegründung (Einwand von Treu und Glauben), daher kein Beruhen der angegriffenen Entscheidung auf Verfassungsverstoß
(EuGH-Vorlage: Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens und einem mit ausländischer Erbschaftsteuer belasteten Vorerwerb)
Energiesteuerbefreiung für Kraftstoffe in nicht vom Hersteller eingebauten Zusatztanks – Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das außergerichtliche Vorverfahren
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG bei Nichtvorlage an den EuGH unter vertretbarer Annahme eines „acte éclairé“ bzw eines „acte clair“ – Voraussetzungen eines Betriebsübergangs gem § 613a Abs 1 S 1 BGB
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des Art 12 GG an Bestimmung der „wirtschaftliche Einheit“ iSd § 613a BGB (Betriebsübergang) – teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung