Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren im Anwendungsbereich der Dublin-III-Verordnung: Haftgrund der Fluchtgefahr nach unerlaubter Einreise in Ansehung der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren Drittstaat mangels hinreichender Substantiierung von Grundrechtsverstößen, jedoch ausdrücklicher Hinweis auf Kontrollpflichten der zuständigen Behörde im Rahmen der Abschiebung einer ausländischen Familie mit neugeborenem Kind