Erneute unzulässige Richtervorlage zum Sportwettmonopol in Berlin – Unionsrechtswidrige und daher unanwendbare Norm nicht entscheidungserheblich iSd § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG – Zum Anwendungsbereich der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit im Bereich der Sportwetten
Ab- und Zurückschiebungshaftanordnung: Rechtswidrigkeit wegen Verstoßes gegen die EG-Richtlinie über die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger bei Unterbringung des Betroffenen auf dem Gelände einer Justizvollzugsanstalt