Schadensersatzanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen einer Gemeinschaftsrechtsverletzung: Gehörsverletzung bei der Feststellung der unmittelbaren Kausalität des Verstoßes für den Schaden; Eintritt der Verjährungshemmung bei gewillkürter Prozessstandschaft
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Vollstreckung einer auf Art 23 EGV 1/2003 gestützten Geldbuße, die wegen Verstößen gegen Kartellverbote des ehemaligen EGKS-Vertrags verhängt worden war – Antrag ggf bereits unzulässig, da keine Umsetzungs- oder Vollstreckungsmaßnahmen durch deutsche Staatsorgane erforderlich – Risiko schwerwiegender außen- und integrationspolitischer Folgen für die Bundesrepublik bei Ergehen der eA – demgegenüber keine Existenzgefährdung für Beschwerdeführerin aufgrund Geldbuße