(Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 267 AEUV – Auslegung des Art 62 EGV 883/2004 – Bemessung des Arbeitslosengeldes – Auslandsbeschäftigung – Berücksichtigung des Arbeitsentgelts der letzten kurzen Beschäftigung im Inland – Zufluss nach Eintritt der Arbeitslosigkeit – keine nationalen Berechnungsgrundlagen – fiktive Bemessung)
Nichtannahmebeschluss: Nichtvorlage an den EuGH begründet keinen grundrechtlichen Nachteil, wenn keine Aussicht auf Klärung der unionsrechtlichen Frage im Vorabentscheidungsverfahren (Art 267 Abs 3 AEUV) besteht