Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur Außerkraftsetzung von Regelungen des „Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ (juris: VerkdHSpFruSpPflEG) – im eA-Verfahren auch nach Urteil des EuGH im Verfahren Tele2 Sverige (21.12.2016, C-203/15 ua, NJW 2017, 717) lediglich Folgenabwägung möglich
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Nichtvorlage der Frage, ob das Ziel einer effektiven Zuwanderungskontrolle als zwingender Grund des Allgemeininteresses eine Beschränkung der Stillhalteklausel des Art 13 EWGAssRBes 1/80 rechtfertigen könne – zudem keine Verletzung des Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Fehlen einer expliziten Begründung der Nichtvorlage