Kein unionsrechtlicher Haftungsanspruch bei Diskriminierung wegen an das Lebensalter anknüpfender Besoldung vor einschlägiger Rechtsprechung durch den EuGH
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Unzureichende Substantiierung der Rüge einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH
Ablehnung eines eA-Antrags zur Aussetzung verschiedener Vorschriften des Tabakerzeugnisgesetzes (juris: TabakerzG) sowie der Tabakerzeugnisverordnung (juris: TabakerzV) – strenger Prüfungsmaßstab im eA-Verfahren bzgl der Aussetzung einer Norm, mit der zwingende Vorgaben des Unionsrecht umgesetzt werden – hier: besonders schwerer, irreparabler Nachteil nicht hinreichend dargelegt
(Änderung des Bescheids über die Feststellung des verbleibenden Großspendenvortrags aufgrund neuer Tatsachen und Beweismittel bzw. eines rückwirkenden Ereignisses (Rechtslage vor dem JStG 2010) – Zulässigkeit der Anwendung des § 175 Abs. 2 Satz 2 AO nach dem EuGH-Urteil Meilicke II vom 30. Juni 2011 C-262/09EU:C:2011:438) – Bindung an die Grundrechtecharta der EU bei Vorliegen eines rein innerstaatlichen Sachverhalts