Nichtannahmebeschluss: Regelungen des Sächsischen Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (juris: DRNeuG SN) verfassungsrechtlich unbedenklich – keine unzulässige belastende Rückwirkung – Stichtags- und Übergangsregelung sachgerecht – zudem keine Verletzung des Willkürverbots bzgl der Zubilligung einer Entschädigung – keine Verletzung der Vorlagepflicht gem Art 267 Abs 3 AEUV
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.09.2015 VII R 32/14 – Anspruch auf Verzinsung des Erstattungsbetrags ab Zahlung einer unionsrechtswidrig erhobenen Abgabe)