Nichtannahmebeschluss: Unmittelbar gegen §§ 16, 17 Abs 2, 20 MiLoG gerichtete Verfassungsbeschwerde mehrerer Transportunternehmen wegen Subsidiarität unzulässig – fachgerichtlicher Rechtsschutz in Form von Feststellungsklagen zur Reichweite des MiLoG sowie zur Auslegung der angegriffenen Normen
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG bei Nichtvorlage an den EuGH unter vertretbarer Annahme eines “acte clair” – Verfütterungsverbot für tierisches Fett gem § 18 Abs 1 S 1 LFGB – zudem keine Verletzung der Berufsfreiheit des betroffenen Futtermittelproduzenten – jedoch ggf gesetzgeberische Anpassung des § 18 Abs 1 S 1 LFGB geboten