Nichtannahmebeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Verkennung der Vorlagepflicht nach Art 267 Abs 3 AEUV bzgl des Abschlusses von Versicherungsverträgen nach dem sog. “Policenmodell” (§ 5a Abs 1 S 1 VVG aF) – hier aber: tragfähige Alternativbegründung (Einwand von Treu und Glauben), daher kein Beruhen der angegriffenen Entscheidung auf Verfassungsverstoß
Nichtannahmebeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Verkennung der Vorlagepflicht nach Art 267 Abs 3 AEUV bzgl des Abschlusses von Versicherungsverträgen nach dem sog. “Policenmodell” (§ 5a Abs 1 S 1 VVG aF) – hier aber: tragfähige Alternativbegründung (Einwand von Treu und Glauben), daher kein Beruhen der angegriffenen Entscheidung auf Verfassungsverstoß
Keine Korrektur eines rechtskräftigen Urteils durch Billigkeitserlass bei Versagung des Sonderausgabenabzugs für an Privatschulen in anderen Mitgliedstaaten gezahltes Schulgeld
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG bei Nichtvorlage an den EuGH unter vertretbarer Annahme eines “acte éclairé” bzw eines “acte clair” – Voraussetzungen eines Betriebsübergangs gem § 613a Abs 1 S 1 BGB