(Richtigkeit der strafbefreienden Erklärung i.S. des § 3 StraBEG – Abgabe einer Strafbefreiungserklärung während einer laufenden Außenprüfung – Änderung von Einkommensteuerbescheiden gemäß § 173 Abs. 1 AO nach Abgabe einer Strafbefreiungserklärung ohne erlöschende Wirkung i.S. des § 8 StraBEG)
Beschwerde gegen Maßnahmen des Disziplinarvorgesetzten; Zuständigkeit für weitere Beschwerde; Zuständigkeit des Truppendienstgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts
(Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO – keine Bindungswirkung der Anrufungsauskunft für das Veranlagungsverfahren – Bekanntwerden einer Tatsache i.S. des § 173 AO – Prinzip der Abschnittsbesteuerung – Lohnsteuerabzugsverfahren als Vorauszahlungsverfahren)
(Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO – keine Bindungswirkung der Anrufungsauskunft für das Veranlagungsverfahren – Bekanntwerden einer Tatsache i.S. des § 173 AO – Prinzip der Abschnittsbesteuerung – Lohnsteuerabzugsverfahren als Vorauszahlungsverfahren)
(Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO – Bekanntwerden einer Tatsache i.S. des § 173 AO – Prinzip der Abschnittsbesteuerung)
Keine Bindungswirkung der Anrufungsauskunft für das Veranlagungsverfahren – keine Beschränkung des Vorbehalts der Nachprüfung durch Hinweise zu fehlenden Unterlagen – Prinzip der Abschnittsbesteuerung – Lohnsteuerabzugsverfahren als Vorauszahlungsverfahren