(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.1.2018 VI R 41/16 – Berichtigungsmöglichkeit nach § 129 AO bei Abweichen des erklärten Arbeitslohns von dem elektronisch beigestellten Arbeitslohn)
Verkehrsunfall – Kein Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall nach Spurwechsel und keine Zurechnung der Betriebsgefahr an nichthaltenden (Sicherungs-) Eigentümer