Keine Revisionszulassung bei der Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung oder der Behauptung, die bisherige Rechtsprechung habe zu einer bestimmten Rechtsfrage keine aktuellen Antworten geliefert
Keine Unrichtigkeit des Grundbuchs durch Zubuchungen von Miteigentumsanteilen an anderen Grundstücken, die nicht dem wirtschaftlichen Zweck des herrschenden dienen