Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Vollzug der Abschiebehaft gegen einen Drittstaatsangehörigen zusammen mit Strafgefangenen in einer Justizvollzugsanstalt
Verfassungsmäßigkeit des Therapieunterbringungsgesetzes (juris: ThuG) bei verfassungskonformer Auslegung – Gesetzgebungskompetenz des Bundes für Erlass des ThUG gem Art 72 Abs 1, 74 Abs 1 Nr 1 GG – Vereinbarkeit von § 1 Abs 1 ThUG idF vom 22.12.2010 mit Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG – Begriff der “psychischen Störung” iSd § 1 Abs 1 ThUG mit Art 5 Abs 1 S 2 Buchst e MRK vereinbar – jedoch Verletzung des Beschwerdeführers in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch angegriffene Entscheidungen – abw Meinung: Gesetzgebungskompetenz des Bundes nicht gem Art 72 Abs 1, 74 Abs 1 Nr 1 GG, sondern kraft Sachzusammenhangs
Nichtannahmebeschluss: Zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 63, 67d StGB – insb keine Verletzung von Art 37 Buchst a der UN-Kinderrechtskonvention (juris: UNKRÜbk) durch freiheitsentziehende Maßregel nach Jugendstrafe – zudem keine Verletzung des Art 3 Abs 1 GG durch unterschiedliche Ausgestaltung der §§ 63, 64 StGB
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt Grundrechte des Untergebrachten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG – hier: unzureichende Konkretisierung der Gefahrenprognose – unzureichende Prüfung der Auswirkungen kraft Gesetzes eintretender Führungsaufsicht
Stattgebender Kammerbeschluss: unzureichend begründete Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug verletzt Grundrechte des Untergebrachten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG – hier: erhebliche Abweichung von Einschätzung des Sachverständigen – unzureichende Konkretisierung der Gefahrenprognose – unzureichende Prüfung der Auswirkungen kraft Gesetzes eintretender Führungsaufsicht