Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch eine verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügende Anordnung der Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Unterbringung in einem Haftraum mit nur wenig über 6 qm Grundfläche – zur Zulässigkeit der Kopplung des Behandlungsangebots an einen Wechsel auf eine Behandlungsstation
Stattgebender Kammerbeschluss: Unterbringung eines nichtrauchenden Untersuchungsgefangenen gemeinsam mit zwei stark rauchenden Mithäftlingen verletzt Betroffenen in Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) – Zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs – Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse trotz zwischenzeitlicher Verlegung des Beschwerdeführers