Stattgebender Kammerbeschluss: Zur grundrechtssichernden Bedeutung der Verfahrensregelungen hinsichtlich der Überprüfung der Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67e StGB) – hier: Verletzung der Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 1 GG durch wiederholte, grundlose Versäumung der Überprüfungsfrist (§ 67e Abs 2 Nr 2 StGB) sowie durch unzureichende richterliche Sachaufklärung bzgl der Fortdauerentscheidung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Verweigerung von PKH für Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Haftunterbringung – Unterschreitung der Mindestfläche je Gefangenen, in Zelle integrierte Toilette ohne räumliche Abtrennung oder Belüftung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Anordnung der Sicherungsverwahrung im Übergangsfall: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts; Betäubungsmitteldelikt als ausreichend schwere Straftat
Nichtannahmebeschluss: Senatsurteil vom 04.05.2011 (2 BvR 2333/08 ua) zur Verfassungswidrigkeit der Sicherungsverwahrung gebietet keine sofortige Entlassung von Straftätern, deren Unterbringung in der Sicherungsverwahrung auf § 66 StGB beruht – hier: keine Grundrechtsverletzung durch Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung anstelle einer Erledigterklärung – Angemessenheit einer Frist von fünf Monaten für Entlassungsvorbereitung bei Freiheitsentzug von insgesamt acht Jahren