Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastungen – Medizinische Indikation – Grundsatz der freien Beweiswürdigung – Belastungsmindernde Anrechnung erhaltener Jugendhilfeleistungen
Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur Sicherungsverwahrung – Auswirkungen von Entscheidungen des EGMR bzgl der Rechtskraft von Entscheidungen des BVerfG – Zum Grundsatz der völkerrechtsfreundlichen Auslegung des GG insb hinsichtlich der EMRK (juris: MRK) sowie der Rspr des EGMR, sowie zu den Grenzen einer solchen Auslegung – Freiheitsbeschränkung durch Sicherungsverwahrung nur aufgrund einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung (insoweit Festhaltung an BVerfGE 109, 133) – Freiheitsorientierte Wahrung des Abstandsgebots (BVerfGE 109, 133) bzgl der Ausgestaltung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung – Erforderlichkeit eines freiheitsorientierten und therapiegerichteten gesetzgeberischen Gesamtkonzeptes – Beschränkte Fortgeltung der für unvereinbar erklärten Vorschriften bis längstens 31.05.2013
Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur Sicherungsverwahrung – Auswirkungen von Entscheidungen des EGMR bzgl der Rechtskraft von Entscheidungen des BVerfG – Zum Grundsatz der völkerrechtsfreundlichen Auslegung des GG insb hinsichtlich der EMRK (juris: MRK) sowie der Rspr des EGMR, sowie zu den Grenzen einer solchen Auslegung – Freiheitsbeschränkung durch Sicherungsverwahrung nur aufgrund einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung (insoweit Festhaltung an BVerfGE 109, 133) – Freiheitsorientierte Wahrung des Abstandsgebots (BVerfGE 109, 133) bzgl der Ausgestaltung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung – Erforderlichkeit eines freiheitsorientierten und therapiegerichteten gesetzgeberischen Gesamtkonzeptes – Beschränkte Fortgeltung der für unvereinbar erklärten Vorschriften bis längstens 31.05.2013
Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur Sicherungsverwahrung – Auswirkungen von Entscheidungen des EGMR bzgl der Rechtskraft von Entscheidungen des BVerfG – Zum Grundsatz der völkerrechtsfreundlichen Auslegung des GG insb hinsichtlich der EMRK (juris: MRK) sowie der Rspr des EGMR, sowie zu den Grenzen einer solchen Auslegung – Freiheitsbeschränkung durch Sicherungsverwahrung nur aufgrund einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung (insoweit Festhaltung an BVerfGE 109, 133) – Freiheitsorientierte Wahrung des Abstandsgebots (BVerfGE 109, 133) bzgl der Ausgestaltung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung – Erforderlichkeit eines freiheitsorientierten und therapiegerichteten gesetzgeberischen Gesamtkonzeptes – Beschränkte Fortgeltung der für unvereinbar erklärten Vorschriften bis längstens 31.05.2013
§ 6 Abs 1 S 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes über den Vollzug freiheitsentziehender Maßregeln (juris: MVollzG RP), der operative Eingriffe, Behandlungen und Untersuchungen an einem im Maßregelvollzugs Untergebrachten auch ohne dessen Einwilligung zulassen, mit Art 2 Abs 2 S 1 iVm Artikel 19 Abs 4 GG unvereinbar und nichtig – zu den bei der Anordnung von Zwangsbehandlungen zur Wahrung der Grundrechte notwendigen verfahrensrechtlichen Sicherungen – zur Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung des bei Zwangsbehandlungen zur Erreichung des Vollzugsziels unabdingbaren Erfordernisses der krankheitsbedingt fehlenden Einsichtsfähigkeit