Verwaltungsrecht

Für eine Familie (Alleinerziehende Mutter, zwei Kinder, 13 und 16 Jahre alt, eines davon schwerbehindert) ist nach derzeitigem Erkenntnisstand die beachtliche Wahrscheinlichkeit unmenschlicher Behandlung im Falle einer Rückkehr nach Griechenland als dort anerkannte Schutzberechtigte anzunehmen, soweit keine individuelle und konkrete Zusicherung vorliegt. Insbesondere besteht eine kritische Unterkunfts- und Versorgungssituation. Eine Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG ist in diesem Fall aufzuheben., Bei Aufhebung der Abschiebungsandrohung im Falle einer Unzulässigkeitsentscheidung kann die Feststellung, dass nicht in den Herkunftsstaat des Ausländers abgeschoben werden kann, mangels verbleibendem sinnvollen Regelungsgehalt nicht isoliert bestehen bleiben.

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Verwaltungsrecht

zur richtlinienkonformen Auslegung von § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG (Unzulässigkeitsentscheidung)

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Sozialrecht

Zur Angemessenheitsfiktion von tatsächlich unangemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen eines Eilverfahrens, wenn im vorangehenden Bewilligungsabschnitt eine bindende Absenkung der Unterkunftskosten auf die Angemessenheitsgrenze im Rahmen einer vorläufigen Bewilligung erfolgt ist.

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Sozialrecht

Angemessenheitsfiktion von Kosten der Unterkunft und Heizung in der Pandemie

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Kosten- und Gebührenrecht

Erhebung von Benutzungsgebühren für staatliche Flüchtlingsunterkünfte, (erneute) Ungültigkeit der Gebührensatzregelung

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Kosten- und Gebührenrecht

Erfolgreiche Normenkontrolle gegen die Regelungen zur Erhebung von Benutzungsgebühren für staatliche Flüchtlingsunterkünfte

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Verwaltungsrecht

Abschiebung, Asylantrag, Bescheid, Versorgung, Abschiebungsandrohung, Unterkunft, Griechenland, Leistungen, Migration, Syrien, Einkommen, Asyl, Auskunft, Sozialhilfe, Bundesrepublik Deutschland, erniedrigende Behandlung, Kosten des Verfahrens

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Verwaltungsrecht

Erfolgreiche Klage einer Familie mit drei Kindern im Alter von drei, fünf und sieben Jahren gegen einen Drittstaatenbescheid mit Abschiebungsandrohung nach Griechenland.

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